Eine Reise durch die Nachhaltigkeit
Wir möchten dich und dein Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit auf eine Reise durch verschiedene Konzepte und Verpflichtungen mitnehmen. Und zeigen, wie Feldwerk euch auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft unterstützen kann.
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DIN Lang – 6-Seiter
Nachhaltigkeit – Konzept 1 ESG (Environment, Social and Governance)
Environment, Social and Governance (ESG) heißt auf Deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese Schlagworte stehen für die Kriterien und Rahmenbedingungen, welche die Grundlage zur Bewertung der Unternehmensleistung in Bezug auf die Nachhaltigkeit bilden.
ESG-Kriterien sind so konzipiert, dass sie in die Unternehmensstrategie integriert sind. Außerdem berücksichtigen sie die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Wertschöpfung für alle Stakeholder eines Unternehmens, wie zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und Investoren.
Umwelt (Environment)
Dieser Punkt bezieht sich auf die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt hinsichtlich des Klimawandels, der Energieeffizienz, des Ressourcenverbrauchs, des Abfallmanagements und der Umweltverschmutzung. Unternehmen, die sich auf umweltfreundliche Praktiken konzentrieren und so ihre ökologischen Auswirkungen auf die Umwelt reduzieren, werden im ESG-Rating positiv bewertet.
Soziales (Social)
Dieser Aspekt betrifft die Beziehungen eines Unternehmens zu seinen relevanten Stakeholdern. Dazu zählen Themen wie zum Beispiel Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Integration sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Unternehmen, die soziale Verantwortung zeigen und sich um das Wohlbefinden ihrer Stakeholder kümmern, werden im ESG-Rating positiv beurteilt.
Unternehmensführung (Governance)
Die Art und Weise, wie ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird, fällt unter den Begriff Governance. Dieser umfasst unter anderem die ethischen Grundsätze der Unternehmensführung, Unternehmenskultur, Transparenz und die Einhaltung von Gesetz und Recht – auch Compliance genannt. Unternehmen mit guten Governance-Praktiken gelten als vertrauenswürdig und werden im ESG-Rating besser bewertet.
Nachhaltigkeit – Konzept 2 CSR (Corporate Social Responsability)
Corporate Social Responsibility (CSR) stellt ein weiteres wichtiges Konzept im Bereich der Nachhaltigkeit dar. Hierbei geht es darum, dass Unternehmen freiwillig soziale und ökologische Verantwortung übernehmen, die über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen.
CSR basiert auf der Idee, dass Unternehmen positive Effekte für die Gesellschaft und ihre Stakeholder maximieren und negative minimieren wollen. Mittel zum Zweck stellt dabei die Förderung von nachhaltigen Geschäftspraktiken. Wichtiger Orientierungspunkt für die Gestaltung beziehungsweise die Formulierung von CSR-Inhalten und Zielen bildet das Leitbild der Nachhaltigkeit.
In den letzten Jahren ging der Trend dahin, dass Unternehmen sich im Zuge ihrer CSR auch auf das Sicherstellen der Einhaltung von Arbeits- und Sozial- sowie Umweltstandards bei ihren Lieferanten hinwirken.
Feldwerk unterstützt dich und dein Unternehmen dabei, langfristige Ziele zu definieren, um nachhaltige Werte für die Umwelt zu schaffen und diese sichtbar und regional erlebbar zu machen.
Jetzt Kontakt aufnehmenNachhaltigkeit – Verpflichtung 1 Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD & ESRS)
Die Anforderungen eines Nachhaltigkeitsberichts hängen von der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab. Die Pflicht zur Erstellung dieses Berichts gilt ab 2023 für folgende große Unternehmen – vorausgesetzt, sie erfüllen auf Mutterkonzernebene zwei der folgenden drei Kriterien:
01
mehr als 250 Mitarbeiter
02
Nettoumsatz von mehr als € 50 Millionen
03
Bilanzsumme von mehr als €25 Millionen
Ein Nachhaltigkeitsbericht von diesen Unternehmen muss die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfüllen. Wir von Feldwerk klären dich darüber auf, was es mit diesen beiden Formen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung auf sich hat..
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Aus der neuen EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichtserstattung ergibt sich tiefgreifende Änderungen an die Anforderungen. Sie trat am 5. Januar 2025 in Kraft. Die daraus resultierenden neuen Vorschriften müssen in den darauf folgenden 18 Monaten von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Bestimmte Unternehmen innerhalb der EU müssen bereits seit einigen Jahren Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Dies regelt die seit 2014 geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD), auf Deutsch “Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung”. So sollen Stakeholder den Unternehmensbeitrag zur Nachhaltigkeit besser bewerten können.
Diese Nachhaltigkeitsberichtserstattung soll nun ausgeweitet werden: Die CSRD wird die NFRD ergänzen und den Anwendungsbereich EU-weit von 11.600 auf 49.000 Unternehmen deutlich ausweiten. Kleinstunternehmen sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt ab dem 1. Januar 2024 zunächst für einen bestimmten Unternehmenskreis, der sukzessive erweitert wird:
2024
Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024 gilt die Berichtspflicht für Unternehmen von öffentlichem Interesse, die mehr als 500 Mitarbeiter haben.
2025
Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 gilt die Berichtspflicht für alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen.
2026
Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026 gilt die Berichtspflicht für kapitalmarktorientierte KMU, insofern diese nicht von einem möglichen Aufschub bis 2028 Gebrauch machen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive soll vorhandene Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen. Und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt erweitern. Das Ziel der CSRD besteht darin, die Rechenschaftspflicht von europäischen Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene einzuführen.
Die zentralen Neuerungen der CSRD:
ESRS European Sustainability Reporting Standards für Unternehmen, die der CSRD unterliegen
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) regelt die Details für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union.
Die Delegierte Verordnung besteht aus drei Teilen:
01
Rechtsakt
02
Anhang 1, der die 12 ESRS enthält
03
Anhang 2 mit Abkürzungsverzeichnis und Glossar
Die ESRS-Standards
Der Nachhaltigkeitsberichtserstattung-Pflicht nach ESG unterliegen ab 2023 große Betriebe, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
Ab dem Jahr 2026 gilt die Nachhaltigleitsberichtserstattung-Pflicht auch für kapitalmarktorientierte Klein- und Mittelbetrieb – vorausgesetzt, sie erfüllen zwei der folgenden drei Kriterien:
01
mehr als 250 Mitarbeiter
02
über € 40 Millionen Umsatz
03
mehr als € 20 Millionen Bilanzsumme
04
kapitalmarktorientierte Unternehmen
01
über 10 Mitarbeiter
02
mindestens € 700000 Umsatz
03
mehr als € 350000 Bilanzsumme
Kleingesellschaften ist das Veröffentlichen von EDG-Berichten freigestellt.
Informationen zum Thema Nachhaltigkeit werden zukünftig im Lagebericht anhand einheitlicher EU-Berichtsstandards offengelegt werden. Hierzu hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission bereits einen Entwurf für sektorübergreifende Standards übergeben. Dieser beinhaltet zwei allgemeingültige Kernstandards, fünf Umweltstandards, vier Standards im Bereich Soziales und einen Standard im Bereich Unternehmensführung.
Parallel erarbeitet die EFRAG bis zum Ende des Monats Juni in 2024 sektorspezifische Standards.
Kernstandards ESRS 1 und ESRS 2
Standard ESRS 1
Der Standard ESRS 1 legt allgemeine Anforderungen sowie formale Regeln für die Berichterstattung fest.
Standard ESRS 2
Der Standard ESRS 2 fragt grundlegende Daten und Querschnittsinformationen zur Nachhaltigkeitsgovernance sowie -strategie des Unternehmens ab.
Zusätzlich müssen nach diesem ESRS Standard folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie werden nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert?
- Welche Richtlinien und Maßnahmen kommen zur Anwendung?
- Mit welchen Zielen und Kennzahlen werden die erzielten Fortschritte gesteuert und überwacht?
Umweltstandards
(ESRS E1 – E5)
Standards im Bereich Soziales
(ESRS S1 – S4)
Standard im Bereich Unternehmensführung
(ESRS G1)
Die ESRS-Standards verpflichten Unternehmen, ihre Managementansätze zu folgenden Themen darzustellen:
ESRS E1: Klimaschutz sowie Anpassung an den Klimawandel
ESRS E2: Umweltverschmutzung
ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
ESRS E4: Biodiversität & Ökosysteme
ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
ESRS S1 und ESRS 2 beziehen sich auf Arbeitsbedingungen, Gleichberechtigung und Achtung der Menschenrechte in Bezug auf die eigenen Mitarbeiter (ESRS S1) sowie die Beschäftigten in der Wertschöpfungskette (ESRS S2).
ERSRS 3 und ESRS 4 beziehen sich auf den Schutz der von der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens betroffenen Gemeinschaften (ESRS S3) sowie Sicherheit und Schutz der Endnutzer und Konsumenten (ESRS S4).
Nach ESRS G1 müssen Unternehmen über folgende Governance Themen berichten:
- Unternehmensethik und -kultur
- Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten (inkl. Zahlungspraktiken)
- Korruption und Bestechung
- politisches Engagement (inkl. Lobbying).
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Mit dieser Analyse wird beurteilt, welche Nachhaltigkeitsthemen für ein Unternehmen bedeutsam sind und zu welchen ESRS-Standards infolgedessen berichtet werden muss.
Nachhaltigkeitsthemen gelten dabei als wesentlich, wenn aus ihnen entweder Chancen und Risiken für den Geschäftserfolg entstehen (Outside-In-Perspektive). Oder aufgrund der positiven oder negativen Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt (In side-Out-Perspektive) wesentlich sind.
Damit ist ein Thema jetzt auch berichterstattungspflichtig, wenn es nur aus einer der beiden Perspektiven als wesentlich eingestuft wird. Nach der NFRD war ein Thema dann berichtserstattungspflichtig, wenn beide Wesentlichkeitsaspekte zutrafen.
Treibhausgasemissionen Scope 1 bis 3
Bei den Scopes 1-3 handelt es sich um Kategorien von Treibhausgasemissionen im Rahmen der Greenhouse Gas Protocol-Initiative, die von Unternehmen genutzt wird, um ihre Treibhausgasemissionen zu messen und zu berichten.
Scope 1: Direkte Emissionen
Dies umfasst direkte Treibhausgasemissionen aus Quellen, die sich in Besitz oder unter Kontrolle des Unternehmens befinden. Beispiele hierfür sind Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen in eigenen Anlagen und Fahrzeugen.
Scope 2: Indirekte Emission
Hierbei handelt es sich um indirekte Emissionen, die durch die Erzeugung von gekaufter Elektrizität, Dampf oder gekaufter Wärmeenergie verursacht werden. Diese Emissionen entstehen außerhalb der direkten Unternehmenskontrolle, aber sie resultieren aus der Nutzung von Energie durch das Unternehmen.
Scope 3: Sonstige indirekte Emissionen
Dies umfasst alle anderen indirekten Emissionen, die auf Aktivitäten des Unternehmens zurückzuführen sind, aber nicht in den Scopes 1 und 2 enthalten sind. Dies kann beispielsweise Emissionen aus der Produktion von verkauften Produkten, Geschäftsreisen, Lieferkettenaktivitäten und anderen externen Quellen umfassen.
Die Feldwerk-Mission
Rückgang der Artenvielfalt entgegenwirken
Wälder wieder aufzuforsten
Biodiversität fördern
CO² Einsparung
Landschaft vielfältiger zu gestalten
Gutes tun und darüber sprechen
Setzt mit uns Projekte zur Förderung der Nachhaltigkeit und zum Erhalt der Biodiversität gemeinsam um und stellt Eure Bemühungen durch uns ins richtige Licht.
Gemeinsam können wir individuelle Naturschutzinitiativen umsetzen, die perfekt zu den CSR-Projekten eures Unternehmens passen.
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BLÜHFLÄCHEN GESTALTEN, LEBENSRAUM ERHALTEN!
Blühflächen lassen Landschaften erblühen und bieten neuen Lebensraum sowie Nahrungsquellen für Insekten, Vögel und Säugetiere.
Für jede Blühpatenschaft säen unsere Landwirte jedes Frühjahr die ausgewiesenen Flächen mit eine unserer Blühmischung ein. Für jeden €uro legen wir 1m² Blühfläche für die Dauer von 2 Jahren an.
Jetzt Blühpate werden Flyer-Blühfläche
SEI EIN HELD, PFLANZ EINEN BAUM!
Unsere Wälder leiden stark unter den Auswirkungen des Klimawandels, der zu zahlreichen Kahlschlägen geführt hat. Feldwerk setzt sich durch Waldpatenschaften und Aufforstung dafür ein, diese Flächen erneut zu bewalden.
Für 25 € ermöglichen wir die Pflanzung von einem Baum mit einer Pflanzgröße
von 1,5 m – 2 m auf einer Fläche von 12 – 15 m².
SUMMENDE BIENEN, BLÜHENDE WELT!
Durch die Übernahme einer Bienenpatenschaft könnt ihr dazu beitragen, nachhaltige Lebensräume für Bienen zu schaffen, wie Blühstreifen, Blühflächen und Blumenwiesen.
Für einen Beitrag von 49 € pro Jahr bestellen wir 25 m² Blumenwiese für 2 Jahre
auf einer unserer ausgewiesenen Flächen und unterstützen die
Bienen unserer Imker. Dazu gibt es leckeren Honig!
Marco Schlomann
Geschäftsführer und Partnermanager
Marco Schlomann - Ich bin für Euch da
Ich freue mich auf Eure Kontaktaufnahme und stehe Euch bei allen Fragen rund um das Feld-Werk, Patenschaften und Kooperationen zur Verfügung.
