Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von Feldwerk GmbH, gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer mit der Feldwerk GmbH hinsichtlich der von Feldwerk GmbH in seinem Online-Shop angebotenen Waren und Dienstleistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
  2. Für die Geschäftsbeziehung einschließlich einzelner Bestellungen, Lieferungen und Leistungen zwischen Feldwerk GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  3. Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnisnahme von diesen durch Feldwerk GmbH – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Das Angebot richtet sich an Privatkunden (B2C) und Unternehmer (B2B). Privatkunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  1. Vertragsschluss
  1. Die im Onlineshop dargestellten Leistungen und Produkte stellen kein bindendes Angebot dar; sie verstehen sich als eine bloße Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
  2. Der Bestellprozess umfasst vier Schritte:
    1. Schritt: Warenkorb – Gegebenenfalls Korrekturen vornehmen und weiter zur „Kasse“ gehen.
    2. Schritt: Adresseingabe – Rechnungs- und ggf. abweichende Lieferadresse angeben.
    3. Schritt: Bezahlung – Art der gewünschten Bezahlweise auswählen.
    4. Schritt: Bestätigung – Bestellung durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ absenden.
  3. Patenschaften
    1. Der Kunde wählt beim Bestellvorgang den Landwirt und die Region aus. Dies bedeutet, dass der ausgewählte Landwirt die Blühfläche in der ihm zugehörigen Region anlegt. Sollte, aus verschiedenen Gründen der Landwirt dies nicht können, hält sich Feldwerk vor, dass die Blühfläche von einem anderen Landwirt angelegt wird. Jedoch wird die Fläche in der ausgewählten Region angelegt. Sollte auch dies nicht möglich sein, setzt sich Feldwerk mit dem Paten in Verbindung.
    2. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ im „Checkout“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die temporäre Patenschaft einer Blühfläche, eines Feldvogelfensters oder eines Baumes ab. Die Laufzeit einer Patenschaft variiert nach Art der Patenschaft und Auswahl des Kunden und ist einsehbar und wird durch Feldwerk GmbH eindeutig dargestellt.
    3. Feldwerk GmbH versendet unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch automatisierte E-Mail. Dabei handelt es sich um die Annahme der Bestellung. Ein Widerruf ist von Seiten der Feldwerk GmbH innerhalb von 10 Tagen möglich. Erfolgt keine Ablehnung durch die Feldwerk GmbH innerhalb von 10 Tagen sind beide Seiten an den Vertrag gebunden. Der Kunde hat nach Abschluss des Kaufs keinerlei Recht auf einen Widerruf.
  4. Im Verlaufe der Bestellung haben Sie im letzten Schritt 4 unter „Kontrolle der Bestelldaten“ die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Rechnungsanschrift, Lieferanschrift, Zahlungsart, bestellter Artikel usw.) nochmals zu überprüfen und ggf. zu ändern. Die Bestellung nehmen Sie vor, indem Sie am Ende innerhalb des Schritt 4 das Bestellformular durch Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ an uns versenden. Wir schicken Ihnen daraufhin eine Bestätigung über den Auftrag per E-Mail zu.
  5. Bei Bestellungen in unserem Onlineshop kommt der Vertrag zustande mit: Feldwerk GmbH, In der Schlage 13, 32584 Löhne, E-Mail: info@feld-werk.de.
  6. Jugendschutz
    1. Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahre ist verboten. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Erwachsene. Bei Bestellung erklären Sie sich mit dieser Regelung einverstanden und versichern, das Mindestalter von 18 Jahren bereits überschritten zu haben. Wir behalten uns vor, sollten uns keine Angaben über Ihr Alter vorliegen, Ihren Personalausweis bei der Übergabe zu verlangen, da wir andernfalls Ihre Bestellung nicht abschließen können.
    2. Sollte ein Produkt von einem Minderjährigen ohne das Wissen der Eltern erworben werden, so sind die Eltern an die vom Gesetz vorgegebene elterliche Aufsichtspflicht gebunden (BGB §832).
  7. Der Vertragszeitraum umfasst die ausgehandelte und schriftlich festgehaltene Länge.

III. Gutscheine

Der Gutschein kann unter www.feld-werk.de eingelöst werden. Der Gutschein und evtl. vorhandenes Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach Gutscheinausgabe / Gutscheinkauf einlösbar. Der Gutscheincode muss vor dem Abschluss des Bestellvorgangs in einem dafür vorgesehenen Feld im Feldwerk-Onlineshop während des Checkout-Prozesses eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

Offline-(Wert-)Gutscheinkarten „Heldenkarte“

  1. Der Offline-Gutschein „Heldenkarte“ (Physische Karte) in Höhe von 10€ oder 25€ kann für den Kauf von Patenschaften eingelöst werden. Es können weder weitere Gutscheine noch andere Produkte damit erworben werden. Auch eine Auszahlung gegen Bargeld ist ausgeschlossen und das Gutschein-Guthaben wird auch nicht verzinst.
  2. Zur Einlösung des Gutscheins muss der Gutscheincode auf dem Gutschein abgelesen, ggf. vorher freigerubbelt, und dann während des Bestellvorgang in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden. Das Gutschein-Guthaben wird von der Gesamtbestellsumme abgezogen und der dadurch zu bezahlende Endbetrag reduziert. Übersteigt der Wert des Gutscheins den Warenkorbwert, kann der Restbetrag in einer weiteren Bestellung genutzt werden.
  3. Die Gutscheinkarte „Heldenkarte“ kann auch im Onlineshop erworben werden.

Online-Gutscheine „Heldentaten“ über Feldwerk-Shop

  1. Über den Feldwerk Onlineshop können (Wert-) Gutscheine „Heldentaten“ erworben werden. Die Höhe des Gutscheins ist frei wählbar. Der Gutscheincode wird nach bestätigter Zahlung dem Käufer zugestellt.
  2. Der Online-Gutschein „Heldentaten“ kann auf alle Produkte des Feldwerk-Onlineshops angewendet werden. Eine Auszahlung gegen Bargeld ist ausgeschlossen und das Gutschein-Guthaben wird auch nicht verzinst.
  3. Zur Einlösung des Gutschiens muss der zugesendete Gutscheincode abgelesen und dann während des Bestellvorgang in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden. Das Gutschein-Guthaben wird von der Gesamtbestellsumme abgezogen und der dadurch zu bezahlende Endbetrag reduziert. Übersteigt der Wert des Gutscheins den Warenkorbwert, kann der Restbetrag in einer weiteren Bestellung genutzt werden.

Die Feldwerk GmbH übernimmt keine Haftung im Fall von Verlust, Diebstahl oder Missbrauch. Der Gutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde, die mit dem Gutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.

Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

  1. Workshops
  2. Durchführung

Der Workshop wird ab einer Teilnehmerzahl von 50 % der gesamtmöglichen Anzahl durchgeführt.

  1. Anmeldung

Die Anmeldung zu Workshops muss per Produkt über den Shop der Homepage der Feldwerk GmbH getätigt werden. Die Anmeldung ist verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung vom Anbieter zustande. Der Anbieter ist berechtigt, die Anmeldung zu einem Workshop ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  1. Umbuchung und Stornierung

Die Teilnahme an einem Workshop kann nicht stoniert werden. Mit Abschluss der Zahlung und Bestätigung durch die Feldwerks GmbH ist eine Rückerstattung des Geldes nicht mehr möglich. Das Ticket kann jedoch in Absprache mit der Feldwerk GmbH an eine dritte Person weitergegeben werden.

  1. Absage und Verlegung von Veranstaltungen

Der Anbieter behält sich vor, Veranstaltungen im Einzelfall aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl zeitlich oder räumlich zu verlegen oder abzusagen. Sollte eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder wegen Verhinderung eines Referenten nicht stattfinden können, erhält der Teilnehmer bereits bezahlte Gebühren zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfälle oder andere Schäden werden nicht übernommen. Ist eine Verlegung des Ortes oder Termins für den Teilnehmer nicht zumutbar, ist er berechtigt, kostenfrei umzubuchen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Ansprüche. Bei Absage oder Umbuchung wegen zu geringer Teilnehmerzahl wird der Teilnehmer spätestens fünf Werktage vor Seminarbeginn darüber informiert.

  1. Gewährleistung und Änderungsvorbehalt

Die Workshops des Anbieters werden nach dem Stand des Wissens von erfahrenen Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminare. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden. Der Anbieter behält sich inhaltliche Änderungen vor, sofern sie nicht das Wesen des Seminars grundlegend verändern, ebenso den Tausch eines Referenten.

‍V. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

  1. Im Falle eines Kaufs von Produkten oder Leistungen schuldet die Feldwerk GmbH die Lieferung bzw. Leistung der Kaufsache.
  2. Bei der Patenschaft einer Fläche und temporären Umwidmung dieser Fläche in eine Blumenwiese gilt Folgendes:
    1. Mit Abschluss des Vertrags wird der Kunde Pate einer Fläche, deren Größe beim Abschluss der Patenschaft festgelegt wurde. Besitz, Eigentum oder Anwartschaftsrechte sind mit der Patenschaft nicht verbunden. Dem Kunden stehen weder ein Anspruch auf Herausgabe noch ein Recht auf Umgang oder auf Mitbestimmung im Rahmen der Bewirtschaftung noch ein Recht zum Betreten der Fläche zu. Mit der Patenschaft stellt der Kunde ausschließlich sicher, dass die Fläche für den vereinbarten Zeitraum ausschließlich als Blumenwiese für Naturschutzgründe genutzt wird. Der Kunde beauftragt die Feldwerk GmbH mit der Sicherstellung der operativen Bewirtschaftung der Fläche. Die Feldwerk GmbH stellt selbst oder durch von der Feldwerk GmbH beauftragte Dienstleister sicher, dass die Umwandlung der Fläche in eine temporäre Blumenwiese, entsprechend den anerkannten Regeln der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung rechtzeitig erfolgt. Dem Kunden steht kein Recht zu, diese Dienstleistung selbst zu erbringen.
      Die Blumenwiese soll insbesondere als Schutz und Lebensraum für Insekten, Kleintiere und weitere Wildtiere dienen. Die Blumen der Blumenwiese haben auf der Wiese zu verbleiben und dürfen nicht entnommen werden.
    2. Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich die Feldwerk GmbH zu einer temporären Umwandlung der Fläche von landwirtschaftlicher Nutzfläche insbesondere Ackerland in eine Blumenwiese für den vereinbarten Zeitraum. Die Blumenwiese darf nach Einsaat im Frühjahr oder Herbst frühestens mit Ablauf der Vertragszeit zum 15. März umgebrochen werden.

‍VI. Preise und Zahlungen

  1. Die im Onlineshop angeführten Preise für Privatkunden sind ausnahmslos Endpreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.
  2. Die im Onlineshop aufgeführten Preise für gewerbliche Kunden sind exklusive Steuer.
  3. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, sind im Preis Verpackung und Porto nicht enthalten. Bei der Versendung der Artikel können daher zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben richtet.
  4. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse (Überweisung), per Rechnung, per Kreditkarte, oder Paypal. Die Feldwerk GmbH behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen oder weitere anzubieten.
  5. Der Kunde hat alle Beträge spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei der Feldwerk GmbH. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung seitens Feldwerk GmbH in Zahlungsverzug; für Privatkunden gilt dies nur, wenn sie hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden sind.
  6. Die Feldwerk GmbH hat das Recht, für den Fall, dass der Kunde ein Patenschafts-Paket gewählt hat, welches zur Teilnahme an Aktivitäten, wie der Aussaat einlädt, den Termin frei zu wählen, ihn den notwendigen äußerlichen Bedingungen anzupassen und ihn kurzfristig bei natürlichen, die Aussaat verhindernden Ereignissen, wie z.B. Regen, zu verschieben.

‍VII. Liefer- und Versandbedingungen

  1. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
  2. Falls Feldwerk GmbH an der Erfüllung eine Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die die Feldwerk GmbH oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und Feldwerk GmbH diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Krieg, Naturkatastrophen und höhere Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Hierüber wird die Feldwerk GmbH den Kunden unverzüglich informieren.
  3. Bei Buchung einer konkreten Fläche erhält Feldwerk GmbH das Recht die Buchung einer anderen Fläche zuzuordnen, sofern nicht genügend Buchungen für die Fläche eingegangen sind, die eine Aussaat rechtfertigen würden. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht vom Vertrag zurückzutreten, indem er gegenüber der Feldwerk GmbH innerhalb von zehn Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich widerspricht.
  4. Die Feldwerk GmbH hat das Recht, für den Fall, dass der Kunde eine konkrete Fläche zur Patenschaft gewählt hat, und die Fläche aus Gründen, die die Feldwerk GmbH nicht zu vertreten hat, unerwartet nicht mehr zur Verfügung steht, eine alternative Fläche anzubieten, die möglichst in der Nähe der ursprünglichen Fläche liegt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht vom Vertrag zurückzutreten, indem er gegenüber der Feldwerk GmbH innerhalb von zehn Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich widerspricht.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
  2. Soweit der Kunde Unternehmer ist, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes veräußern. Die Veräußerung bedarf der Zustimmung von der Feldwerk GmbH. Für den Fall der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung gegenüber den Endabnehmern an die Feldwerk GmbH abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt.

IX. Haftung‍

  1. ‍Die Feldwerk GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Feldwerk GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet die Feldwerk GmbH für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet die Feldwerk GmbH für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Ziff. VIII.1. Sätze 1 und 2 fallen, haftet die Feldwerk GmbH, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, so dass insbesondere mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist insoweit jedenfalls auf den Wert beschränkt, der dem Wert der Lieferung entspricht.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.
  1. Informationen zu den Blühflächen/-wiesen
  1. Es handelt sich um keine biologische Fläche. Es besteht keine Garantie für eine Blüte, sollte egal aus welchen Gründen die Blüte einzelner Pflanzen oder des ganzen Bestandes ausbleiben, übernimmt die Feldwerk GmbH keine Haftung und zahlt keine Erstattung.
  2. Sollte es aus irgendwelchen äußeren Umständen (z.B. kaum Niederschlag, Kälte, u.a) zu einer geringen Anzahl an Blüten, unerwünschten Pflanzen oder geringem Bewuchs kommen, übernimmt die Feldwerk GmbH keine Haftung und behält sich das Recht vor die Fläche innerhalb der Aussaat neu auszusäen und zu mähen, um eine übermäßige Vermehrung von Fremdsamen zu verhindern.
  3. Feldwerk behält sich vor, Standorte an denen für eine Aussaat weniger als 1000 m² zusammenkommen, an einen anderen Standort zu verlegen.

XII. Feldvogelfenster

  1. Es handelt sich um Freiflächen in Getreidefeldern, auf denen keine Aussaat eines bestimmten Saatgutes stattfindet.
  2. Die Flächen bleiben von der Aussaat der Hauptkultur bis zur Ernte dieser bestehen.
  3. Die Größe der Fenster beträgt ca. 20 bis 30 m², kann jedoch auch leicht davon abweichen.
  4. Die Verteilung der Feldvogelfenster wird beim Abschluss der Patenschaft durch den Kunden ausgewählt, oder, falls dies nicht möglich ist, obliegt sie der Feldwerk GmbH. Sollte das Feldvogelfenster als Zugabe in einem anderen Paket erworben worden sein, obliegt die Zuordnung zu einem Landwirt und Fläche der Feldwerk GmbH.

XIII. Waldaufforstung

  1. Die Feldwerk GmbH vermarktet über die Plattform feld-werk.de Mischwald zur Aufforstung von Waldflächen.
  2. Die Baumarten des Mischwaldes werden ausgewählt nach Eignung, Verfügbarkeit, Anpassungsfähigkeit und ökologischer Verträglichkeit zur Pflanzung auf den ausgewählten Flächen. Das Alter und die Größe der Bäume kann unterschiedlich sein und wird von der Feldwerk GmbH zusammen mit dem Forstbetrieb entschieden.
  3. Die Anpflanzung, Auswahl der Bäume und den Schutz übernimmt ein zertifizierter Forstbetrieb. Die Feldwerk GmbH tritt lediglich als Vermittler und Vermarkter der Patenschaften auf und übernimmt keine Verantwortung für die Anpflanzung, Entwicklung und Pflege.
  4. Der angepflanzte Wald soll sich nach der Anpflanzung und den anfänglichen Schutzmaßnahmen selbst entwickeln. Das Absterben einzelner Bäume ist einkalkuliert, vertretbar und teilweise auch nötig. Die anfängliche Zahl der Bäume wird sich im Laufe der Jahre verändern, weitere Arten werden durch natürliche Einflüsse hinzukommen und wieder verschwinden.
  5. Für äußere Einflüsse, witterungsbedingt, Vandalismus oder Krankheiten an den Bäumen und der Fläche übernimmt die Feldwerk GmbH keine Haftung.

XIV. Steuobstwiesen

  1. Die Feldwerk GmbH vermarktet über die Plattform feld-werk.de Steuobstwiesen zur Aufforstung von Waldflächen.
  2. Die Baumarten der Steuobstwiesen werden ausgewählt nach Eignung, Verfügbarkeit, Anpassungsfähigkeit und ökologischer Verträglichkeit zur Pflanzung auf den ausgewählten Flächen. Das Alter und die Größe der Bäume kann unterschiedlich sein und wird von der Feldwerk GmbH zusammen mit dem Forstbetrieb entschieden. Sollte hierzu beim Abschluss der Patenschaft nichts anderes verhandelt werden.
  3. Die Anpflanzung, Auswahl, Schutz und Pflege der Bäume übernimmt ein zertifizierter Gartenbetrieb.
  4. Die Steuobstwiesen bleiben mindestens 10 Jahre bestehen.
  5. Das Absterben einzelner Bäume ist zu erwarten. Die Feldwerk GmbH ersetzt diese und pflanzt dort neue junge Bäume. Dies ist kein Grund zur Widerrufung der Patenschaft.

XV. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von der Feldwerk GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

 

Löhne, den 01.08.2022