# Wissenswertes zum Thema Nachhaltigkeit | Feldwerk

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> Beschreibung: Erfahren Sie wissenswerte Informationen zum Thema Nachhaltigkeit beziehungsweise über ESG, CSR, CSRD, ESRS & Co.  
> Aktualisiert: 2024-09-06  

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![Insektenhotel in Blühfläche](https://www.feld-werk.de/wp-content/uploads/2024/07/bienenpost.jpg)

## Thema Nachhaltigkeit: ESG, CSR & Co. 

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### Eine Reise durch die Nachhaltigkeit

Wir möchten dich und dein Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit auf eine Reise durch verschiedene Konzepte und Verpflichtungen mitnehmen. Und zeigen, wie Feldwerk euch auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft unterstützen kann.

 

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DOWNLOAD: Feldwerk Flyer
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### **Nachhaltigkeit – Konzept 1****ESG (Environment, Social and Governance)**

Environment, Social and Governance (ESG) heißt auf Deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese Schlagworte stehen für die Kriterien und Rahmenbedingungen, welche die Grundlage zur Bewertung der Unternehmensleistung in Bezug auf die Nachhaltigkeit bilden.

ESG-Kriterien sind so konzipiert, dass sie in die Unternehmensstrategie integriert sind. Außerdem berücksichtigen sie die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Wertschöpfung für alle Stakeholder eines Unternehmens, wie zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und Investoren.

![Esg diagramm e1705001025668](https://www.feld-werk.de/wp-content/uploads/2024/04/ESG-Diagramm-e1705001025668-800x475-1-e1713009016949.jpeg)

#### Umwelt (Environment)

Dieser Punkt bezieht sich auf die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt hinsichtlich des Klimawandels, der Energieeffizienz, des  Ressourcenverbrauchs, des Abfallmanagements und der Umweltverschmutzung. Unternehmen, die sich auf umweltfreundliche Praktiken konzentrieren und so ihre ökologischen Auswirkungen auf die Umwelt reduzieren, werden im ESG-Rating positiv bewertet.

#### Soziales (Social)

Dieser Aspekt betrifft die Beziehungen eines Unternehmens zu seinen relevanten Stakeholdern. Dazu zählen Themen wie zum Beispiel Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Integration sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Unternehmen, die soziale Verantwortung zeigen und sich um das Wohlbefinden ihrer Stakeholder kümmern, werden im ESG-Rating positiv beurteilt.

#### Unternehmensführung (Governance)

Die Art und Weise, wie ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird, fällt unter den Begriff Governance. Dieser umfasst unter anderem die ethischen Grundsätze der Unternehmensführung, Unternehmenskultur, Transparenz und die Einhaltung von Gesetz und Recht – auch Compliance genannt. Unternehmen mit guten Governance-Praktiken gelten als vertrauenswürdig und werden im ESG-Rating besser bewertet.

### Nachhaltigkeit – Konzept 2 CSR (Corporate Social Responsability)

Corporate Social Responsibility (CSR) stellt ein weiteres wichtiges Konzept im Bereich der Nachhaltigkeit dar. Hierbei geht es darum, dass Unternehmen freiwillig soziale und ökologische Verantwortung übernehmen, die über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen.

CSR basiert auf der Idee, dass Unternehmen positive Effekte für die Gesellschaft und ihre Stakeholder maximieren und negative minimieren wollen. Mittel zum Zweck stellt dabei die Förderung von nachhaltigen Geschäftspraktiken. Wichtiger Orientierungspunkt für die Gestaltung beziehungsweise die Formulierung von CSR-Inhalten und Zielen bildet das Leitbild der Nachhaltigkeit.

![Feldwerk CSR für Unternehmen](https://www.feld-werk.de/wp-content/uploads/2024/09/Feldwerk_CSR.jpg)

In den letzten Jahren ging der Trend dahin, dass Unternehmen sich im Zuge ihrer CSR auch auf das Sicherstellen der Einhaltung von Arbeits- und Sozial- sowie Umweltstandards bei ihren Lieferanten hinwirken. 

**Feldwerk unterstützt dich und dein Unternehmen dabei, langfristige Ziele zu definieren, um nachhaltige Werte für die Umwelt zu schaffen und diese sichtbar und regional erlebbar zu machen.**

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### Nachhaltigkeit – Verpflichtung 1 Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD & ESRS) 

Die Anforderungen eines Nachhaltigkeitsberichts hängen von der **neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)** ab. Die Pflicht zur Erstellung dieses Berichts gilt  ab 2023 für folgende große Unternehmen – vorausgesetzt, sie erfüllen auf Mutterkonzernebene zwei der folgenden drei Kriterien:

### 01

**mehr als 250 Mitarbeiter**

### 02

** Nettoumsatz von mehr als € 50 Millionen**

### 03

** Bilanzsumme von mehr als €25 Millionen**

**Ein Nachhaltigkeitsbericht von diesen Unternehmen muss die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfüllen.****Wir von Feldwerk klären dich darüber auf, was es mit diesen beiden Formen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung auf sich hat.**.

### Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 

Aus der neuen EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichtserstattung ergibt sich tiefgreifende Änderungen an die Anforderungen. Sie trat am 5. Januar 2025 in Kraft. Die daraus resultierenden neuen Vorschriften müssen in den darauf folgenden 18 Monaten von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Bestimmte Unternehmen innerhalb der EU müssen bereits seit einigen Jahren Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Dies regelt die seit 2014 geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD), auf Deutsch “Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung”. So sollen Stakeholder den Unternehmensbeitrag zur Nachhaltigkeit besser bewerten können.

Diese Nachhaltigkeitsberichtserstattung soll nun  ausgeweitet werden: Die CSRD wird die NFRD ergänzen und den Anwendungsbereich EU-weit von 11.600 auf 49.000 Unternehmen deutlich ausweiten. Kleinstunternehmen sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.

**Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt ab dem 1. Januar 2024 zunächst für einen bestimmten Unternehmenskreis, der sukzessive erweitert wird:**

 

#### 2024

Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024 gilt die Berichtspflicht für Unternehmen von öffentlichem Interesse, die mehr als 500 Mitarbeiter haben.

#### 2025

Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 gilt die Berichtspflicht für alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen.

#### 2026

Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026 gilt die Berichtspflicht für kapitalmarkt­orientierte KMU, insofern diese nicht von einem möglichen Aufschub bis 2028 Gebrauch machen.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive soll vorhandene Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen. Und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt erweitern. Das Ziel der CSRD besteht darin, die Rechenschaftspflicht von europäischen Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und  verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene einzuführen.

#### Die zentralen Neuerungen der CSRD:

**Erweiterte, vereinheitlichte Nachhaltigkeitsberichtspflicht**

Künftig müssen Unternehmen  umfassender und nach einheitlicheren Maßstäben über ihre Aktivitäten in Bezug auf die Nachhaltigkeit berichten. Durch eine höhere  Quantifizierung der Nachhaltigkeitsberichtsinhalte im Wege von Kennziffern sollen die Vergleichbarkeit und  Messbarkeit der Angaben verbessert werden.

**Neues Verständnis von Wesentlichkeit**

Die Corporate Social Reporting Directive verankert die sogenannte “doppelte Wesentlichkeit”. Danach sind Unternehmen verpflichtet, über die Auswirkungen des  Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt und über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.

**Externe Prüfung**

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss zukünftig von  externer Stelle geprüft werden, wofür die EU-Kommission Prüfstandards festlegt. Dabei soll die Prüfungstiefe schrittweise erweitert werden: Im ersten Schritt ist eine Prüfung mit einer begrenzter Sicherheit  vorgesehen. Danach wird eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit gefordert. Dies entspricht der Prüfungstiefe im Rahmen der Finanzberichterstattung.

**Teil des Lageberichts**

Mit dem Ziel, den Zugang zu Informationen zur Nachhaltigkeit zu erleichtern, sollen diese Informationen zukünftig verpflichtender Teil des Lageberichts sein. Dies belegt  den hohen Stellenwert der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die nach und nach denselben Stellenwert wie die finanzielle Berichterstattung bekommen soll.

**Einheitliches elektronisches Berichtsformat**

Seit dem 1. Januar 2020 gilt  für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen, ihre Rechnungslegungsunterlagen in dem ESEF ( European Single Electronic Format) offenzulegen. Dieses ist  für Mensch und Maschine gleichermaßen gut lesbar.

#### ESRS European Sustainability Reporting Standards für Unternehmen, die der CSRD unterliegen 

Die **European Sustainability Reporting Standards** (ESRS) regelt die Details für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union.

**Die Delegierte Verordnung besteht aus drei Teilen:**

### 01

** Rechtsakt**

### 02

** Anhang 1, der die 12 ESRS enthält**

### 03

** Anhang 2 mit Abkürzungsverzeichnis und Glossar**

#### **Die ESRS-Standards** 

**Der Nachhaltigkeitsberichtserstattung-Pflicht nach ESG unterliegen ab 2023 große Betriebe, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:**

**Ab dem Jahr 2026 gilt die Nachhaltigleitsberichtserstattung-Pflicht auch für kapitalmarktorientierte Klein- und Mittelbetrieb – vorausgesetzt, sie erfüllen zwei der folgenden drei Kriterien:**

### 01

** mehr als 250 Mitarbeiter**

### 02

** über € 40 Millionen Umsatz**

### 03

** mehr als € 20 Millionen Bilanzsumme**

### 04

** kapitalmarktorientierte Unternehmen**

### 01

** über 10 Mitarbeiter**

### 02

** mindestens € 700000 Umsatz**

### 03

** mehr als € 350000 Bilanzsumme**

**Kleingesellschaften ist das Veröffentlichen von EDG-Berichten freigestellt.**

Informationen zum Thema Nachhaltigkeit werden zukünftig im Lagebericht anhand einheitlicher EU-Berichtsstandards offengelegt werden. Hierzu hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission bereits einen Entwurf für sektorübergreifende Standards übergeben. Dieser beinhaltet zwei allgemeingültige Kernstandards, fünf Umweltstandards, vier Standards im Bereich Soziales und einen Standard im Bereich Unternehmensführung.

Parallel erarbeitet die EFRAG bis zum Ende des Monats Juni in 2024 sektorspezifische Standards.

#### **Kernstandards ESRS 1 und ESRS 2**

![Feldwerk Berichterstattung CSRD Standards](https://www.feld-werk.de/wp-content/uploads/2024/09/Feldwerk_Berichterstattung_Themenspezifische-sektoruebergreifende-Standards.jpg)

**Standard ESRS 1**

Der Standard **ESRS 1** legt allgemeine Anforderungen sowie formale Regeln für die Berichterstattung fest.

**Standard ESRS 2**

Der Standard **ESRS 2** fragt grundlegende Daten und Querschnittsinformationen zur Nachhaltigkeitsgovernance sowie -strategie des Unternehmens ab.

**Zusätzlich müssen nach diesem ESRS Standard folgende Fragen beantwortet werden:**

1. Wie werden nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert?
2. Welche Richtlinien und Maßnahmen kommen zur Anwendung?
3. Mit welchen Zielen und Kennzahlen werden die erzielten Fortschritte gesteuert und überwacht?

##### **Umweltstandards
 (ESRS E1 – E5)**

##### **Standards im Bereich Soziales
(ESRS S1 – S4)**

##### **Standard im Bereich Unternehmensführung
(ESRS G1)**

**Die ESRS-Standards verpflichten Unternehmen, ihre Managementansätze zu folgenden Themen darzustellen:**

**ESRS E1:** Klimaschutz sowie Anpassung an den Klimawandel

**ESRS E2:** Umweltverschmutzung

**ESRS E3:** Wasser- und Meeresressourcen

**ESRS E4:** Biodiversität & Ökosysteme

**ESRS E5:** Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

ESRS S1 und ESRS 2 beziehen sich auf  Arbeitsbedingungen, Gleichberechtigung und Achtung der Menschenrechte in Bezug auf die eigenen Mitarbeiter (ESRS S1) sowie die Beschäftigten in der Wertschöpfungskette (ESRS S2).

ERSRS 3 und ESRS 4 beziehen sich auf den Schutz der von der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens betroffenen Gemeinschaften (ESRS S3) sowie Sicherheit und Schutz der Endnutzer und Konsumenten (ESRS S4).

Nach ESRS G1 müssen Unternehmen über folgende Governance Themen berichten:

- Unternehmensethik und -kultur
- Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten (inkl. Zahlungspraktiken)
- Korruption und Bestechung
- politisches Engagement (inkl. Lobbying).

#### Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Mit dieser Analyse wird beurteilt, welche Nachhaltigkeitsthemen für ein Unternehmen bedeutsam sind und zu welchen ESRS-Standards infolgedessen berichtet werden muss.
Nachhaltigkeitsthemen gelten dabei  als wesentlich, wenn aus ihnen entweder Chancen und Risiken für den Geschäftserfolg entstehen **(Outside-In-Perspektive).** Oder aufgrund der positiven oder negativen Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt **(In side-Out-Perspektive)** wesentlich sind.

Damit ist ein Thema jetzt auch berichterstattungspflichtig, wenn es nur aus einer der beiden Perspektiven als wesentlich eingestuft wird. Nach der NFRD war ein Thema dann berichtserstattungspflichtig, wenn beide Wesentlichkeitsaspekte zutrafen.

### Treibhausgasemissionen Scope 1 bis 3

**Bei den Scopes 1-3 handelt es sich um Kategorien von Treibhausgasemissionen im Rahmen der Greenhouse Gas Protocol-Initiative, die von Unternehmen genutzt wird, um ihre Treibhausgasemissionen zu messen und zu berichten.**

##### **Scope 1:****Direkte Emissionen**

Dies umfasst**direkte Treibhausgasemissionen aus Quellen, die sich in Besitz oder unter Kontrolle des Unternehmens** befinden. Beispiele hierfür sind Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen in eigenen Anlagen und Fahrzeugen.

##### **Scope 2: Indirekte Emission**

Hierbei handelt es sich um indirekte **Emissionen, die durch die Erzeugung von gekaufter Elektrizität, Dampf oder****gekaufter Wärmeenergie****verursacht werden.** Diese Emissionen entstehen**außerhalb der direkten Unternehmenskontrolle**, aber sie resultieren aus der Nutzung von Energie durch das Unternehmen.

##### **Scope 3: Sonstige indirekte Emissionen**

Dies umfasst **alle anderen indirekten Emissionen, die auf Aktivitäten des Unternehmens zurückzuführen sind, aber nicht in den Scopes 1 und 2 enthalten sind.** Dies kann beispielsweise Emissionen aus der Produktion von verkauften Produkten, Geschäftsreisen, Lieferkettenaktivitäten und anderen externen Quellen umfassen.

### Die Feldwerk-Mission

![Feldwerk Icon Biene auf Pflanze mit Herz](https://www.feld-werk.de/wp-content/uploads/2024/04/biene-blume-herz-200x236-1.png)

Rückgang der **Artenvielfalt** entgegenwirken

![Icon Baum](https://www.feld-werk.de/wp-content/uploads/2024/04/FW-Baum-400x443-1.png)

Wälder wieder**aufzuforsten**

 

![Icon Feldvogel](https://www.feld-werk.de/wp-content/uploads/2024/04/FW-Feldvogel-200x309-1.png)

**Biodiversität** fördern

 

![Icon co2](https://www.feld-werk.de/wp-content/uploads/2024/04/icon-co2-200x200-1.png)

**CO² Einsparung**

 

![Icon Artenschutz in der Hand](https://www.feld-werk.de/wp-content/uploads/2024/04/icon-schutz-erhalt-200x200-1.png)

Landschaft**vielfältiger** zu gestalten

![Icon vorstellung](https://www.feld-werk.de/wp-content/uploads/2024/04/icon-vorstellung-200x200-1.png)

**Gutes tun** und darüber sprechen

![Feldwerk team in blühfläche hinten 2046](https://www.feld-werk.de/wp-content/uploads/2023/08/feldwerk_team_in_Bluehflaeche_hinten__2046-1024x683.jpg)

**Setzt mit uns Projekte zur Förderung der Nachhaltigkeit und zum Erhalt der Biodiversität gemeinsam um und stellt Eure Bemühungen durch uns ins richtige Licht.**

**Gemeinsam können wir individuelle Naturschutzinitiativen umsetzen, die perfekt zu den CSR-Projekten eures Unternehmens passen.**

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![Button bienenpatenschaft](https://www.feld-werk.de/wp-content/uploads/2023/10/button-bienenpatenschaft.png)

#### **BLÜHFLÄCHEN GESTALTEN, LEBENSRAUM ERHALTEN!**

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**Für jede Blühpatenschaft säen unsere Landwirte jedes Frühjahr die ausgewiesenen Flächen mit eine unserer Blühmischung ein. Für jeden €uro legen wir 1m² Blühfläche für die Dauer von 2 Jahren an.**

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![Button baumpatenschaft](https://www.feld-werk.de/wp-content/uploads/2023/10/button-baumpatenschaft-1.png)

#### SEI EIN HELD, PFLANZ EINEN BAUM!

**Unsere Wälder leiden stark unter den Auswirkungen des Klimawandels, der zu zahlreichen Kahlschlägen geführt hat. Feldwerk setzt sich durch Waldpatenschaften und Aufforstung dafür ein, diese Flächen erneut zu bewalden.**

**Für 25 € ermöglichen wir die Pflanzung von einem Baum mit einer Pflanzgröße**
**von 1,5 m – 2 m auf einer Fläche von 12 – 15 m².**

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![Button bienenvolkleasing](https://www.feld-werk.de/wp-content/uploads/2023/10/button-bienenvolkleasing.png)

#### SUMMENDE BIENEN, BLÜHENDE WELT!

**Durch die Übernahme einer Bienenpatenschaft könnt ihr dazu beitragen, nachhaltige Lebensräume für Bienen zu schaffen, wie Blühstreifen, Blühflächen und Blumenwiesen.**

**Für einen Beitrag von 49 € pro Jahr bestellen wir 25 m² Blumenwiese für 2 Jahre**
**auf einer unserer ausgewiesenen Flächen und unterstützen die**
**Bienen unserer Imker. Dazu gibt es leckeren Honig!**

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